Mietenwahnsinn in Hamburg: Wie du mit der Mietpreisbremse deine Miete senken kannst

Mietenwahnsinn in Hamburg: Wie du mit der Mietpreisbremse deine Miete senken kannst

Was sagt das Gesetz, warum werden bisher so wenige Mieter aktiv und wie senkt man am einfachsten selbst die Miete?

Jeder, der sich in den letzten Jahren eine neue Wohnung in Hamburg suchte, weiß, dass die Mieten astronomisch nach oben geschossen sind. Dabei gibt es ein klares Gesetz, die diese Entwicklung abbremsen soll: Die Mietpreisbremse. Leider halten sich die meisten Vermieter nicht daran. Und viele Mieter wissen ihrerseits nicht, dass sie eine Mietsenkung rechtlich einfordern können oder trauen sich nicht, weil Sie Angst vorm Vermieter haben. Wir haben drei Wege verglichen, wie Hamburger eine illegal hohe Miete senken können: Per Anwalt, im Alleingang oder mit dem Mieterportal wenigermiete.de.

Die Mietpreisbremse in Hamburg

In den letzten Jahren sind deutschlandweit die Mieten stark angestiegen, allein in der Hansastadt sind Mieten von 12 Euro und mehr pro Quadratmeter zur Regel geworden. Auch deshalb hat die Bundesregierung 2015 das Gesetz zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (§556d BGB) verabschiedet, besser bekannt als die Mietpreisbremse. Laut dem Gesetz darf die verlangte Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann aus dem Hamburger Mietenspiegel abgelesen werden und wird alle paar Jahre aktualisiert. Alternativ bietet auch das Mieterportal wenigermiete.de einen kostenlosen Mietpreisrechner an.

Die Einführung der Mietpreisbremse hat allerdings nicht dazu geführt, dass sich Vermieter an den Mietspiegel halten. Laut einer Studie von Miettest e.V. verstößt fast jeder zweite Mietvertrag, der nach Einführung der Mietpreisbremse geschlossen wurde, gegen das Gesetz. Es ist also ratsam, die Miete prüfen zu lassen und gegebenenfalls sein Recht auf eine Mietsenkung einzufordern. Allerdings gibt es eine Einschränkung: In Hamburg gilt das Gesetz nur für Mietverträge, die nach dem 14. Juli 2018 geschlossen wurden. Ein „Formfehler“ der Hamburger Bürokratie hatte dazu geführt, dass das Gesetz in Hamburg nicht für Mietverträge zwischen 2015 und Juni 2018 gültig ist.

Wie man seine Miete mit Hilfe der Mietpreisbremse senken kann

Um als Mieter die Mietpreisbremse zu ziehen, muss ein Rügeschreiben verfasst und an den Vermieter geschickt werden. Wenn der Vermieter auf die Rüge nicht reagiert, muss der Mieter die Mietsenkung einklagen. Zwar ist es als Mieter prinzipiell recht einfach, eine Rüge zu verfassen. Der Berliner Mieterverein hat hierfür ein Musterschreiben verfasst, dass genauso auch für Hamburg verwendet werden kann. Allerdings reagieren die meisten Vermieter nicht auf „selbstgeschriebene Rügen“, da sie davon ausgehen, dass der Mieter es bei der Rüge belässt und nicht klagt.

Lässt der Mieter bereits die Rüge von einem selbstständigen Anwalt oder einem Mieterportal wie wenigermiete.de verfassen, dann weiß der Vermieter gleich, dass auch die Absicht besteht, die Mietsenkung notfalls einzuklagen, wenn nicht reagiert wird. Den Weg zum Anwalt scheuen viele Mieter, da dort oft bereits für die erste Einschätzung (Erstberatung) 190 Euro fällig werden. Wer eine Rechtschutzversicherung mit dem Zusatzbaustein Mieten verfügt, der kann, abgesehen von der Selbstbeteiligung, die Kosten erstattet bekommen. Allerdings decken die meisten Rechtschutzpakete nur Privathaftplicht und Berufsrecht ab und nicht „Mietangelegenheiten“.

Weil die Kosten, seine Mietsenkung per Anwalt durchzusetzen erschreckend hoch sind, hat der Rechtswissenschaftler Dr. Daniel Halmer 2016 das Mieterportal wenigermiete.de gegründet. Die Legal-Tech Firma hat den Prozess der Mietrechtsdurchsetzung digitalisiert und für Mieter zugänglicher gemacht. Auf der Webseite müssen dazu ein paar Wohnungsdaten angegeben werden und erhält dann eine Einschätzung, wie viel Miete zu viel bezahlt wird. Beauftragt man wenigermiete.de, kümmern sich die Rechtsexperten um alle weiteren Schritte. Sollte wenigermiete.de keine Einigung mit dem Vermieter auszuhandeln, zieht das Mieterportal auch vor Gericht. Der Vorteil des Rechtsdienstleisters ist, dass der Preis abhängig von der gesparten Miete ist. Wenn man also keinen Erfolg bei der Mietsenkung hat, muss auch nichts bezahlt werden.

Warum werden bisher nicht mehr Mieter aktiv?

Obwohl es der Vermieter ist, der illegal vorgeht, scheuen sich viele, ihre Rechte wahrzunehmen. Oft ist die Angst groß, dass der Vermieter kündigen könnte. Dabei ist diese Sorge unberechtigt. Eigenbedarf ist die einzige Möglichkeit, einen Mieter aus der Wohnung zu schmeißen. Ist der Vermieter ein Unternehmen, ist das ausgeschlossen. Privatvermieter müssen wiederrum sehr strenge Vorlagen erfüllen, welche meist nicht eingehalten werden. Gründer Halmer betont, dass bei wenigermiete.de bisher alle Eigenbedarfskündigungen nach einer Mietsenkung abgewehrt werden konnten.

Es gibt also keine plausiblen Gründe, sich nicht für seine Rechte einzusetzen. Zudem errechnet sich der Mietspiegel aus den Mieten der Vorjahre. Wenn also die heutigen Mieten gebremst werden, verhindert das gleichzeitig extreme Anstiege der zukünftigen Mieten. Als Mieter sollte man außerdem abwägen, ob eine jährliche Mietersparnis von oft tausenden Euro es nicht wert ist, sich für sein Recht einzusetzen.