Corona-Schutzschild über 50Mrd. EUR für Deutschland
Hilfe steht bereit
Gute Nachrichten für alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen! In diesen schwierigen Zeiten erhalten deutsche Unternehmen endlich positive Nachrichten von Seiten der Bundesregierung:
1. Umfangreiche und rasche Unterstützung für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler!
Der Bund hat nun offiziell bekannt gegeben, dass 50 Milliarden Euro für eine Soforthilfe bereitgestellt werden, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in Deutschland zu bekämpfen. So erhalten kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler eine sehr umfangreiche und rasche Unterstützung zu Zeiten der Corona-Krise. Das Soforthilfe Programm beinhaltet dabei einmalige Zuschüsse zu Betriebskosten. Diese Zuschüsse gelten für drei Monate und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Höhe der staatlichen Hilfe orientiert sich dabei an der Anzahl der Beschäftigten der Firma:
– Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9.000 Euro
– Selbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15.000 Euro.
Hierbei erhalten Selbständige leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt und Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.
2. Unterstützung der Realwirtschaft!
Des Weiteren unterstützt der Bund die Realwirtschaft in umfassenden Maße, damit Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze geschützt werden. Ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde diesbezüglich gegründet. Dieser ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme und richtet sich insbesondere an große Unternehmen.
Der Fonds enthält:
– 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen
– 400 Milliarden Euro für Bürgschaften
Mit bis zu 100 Milliarden Euro besteht die Möglichkeit bereits beschlossene KfW-Programme zu refinanzieren.
Auch an steuerliche Hilfsmaßnahmen wurde gedacht. Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen wurde folgendes bis Ende 2020 beschlossen:
– Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.
– Steuervorauszahlungen können angepasst werden.
– Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.
Mehr Informationen dazu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
3. Änderungen beim Kurzarbeitergeld!
Aufgrund der aktuellen Krise wurden auch neue kurzfristige Sonderregelungen hinsichtlich der Beantragung von Kurzarbeit beschlossen. Ab sofort gilt, dass Kurzarbeit von Unternehmen bereits beantragt werden kann, wenn mindestens 10% der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt dabei Lohnkosten und Sozialabgaben der betroffenen Unternehmen einschließlich Leiharbeitnehmer.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen
Wir hoffen, dass durch diese Maßnahmen allen Unternehmen geholfen werden kann und sind sicher, dass dadurch bessere Zeiten für die deutsche Wirtschaft anbrechen werden! Auch wir als Online Agentur sind schwer getroffen von der aktuellen Lage.
Mit freundlichen Grüßen
Marvin de Vries & Sven Thöne